§ 1 Geltungsbereich

  1. Für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Unseren Bedingungen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
  2. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch ohne nochmalige Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Der vom Kunden erteilte Auftrag ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung oder durch die Auslieferung erklärt werden.

§ 3 Mindestbestellwert, Preise

  1. Der Mindestbestellwert für Neukunden beträgt 390,00 Euro netto.
  2. Für die Bearbeitung von Aufträgen über einen Warenwert unter 120,00 Euro netto wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung sowie Frachtfreigrenzen entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Versandkostentabelle auf unserer Internetseite (www.zauberblume.com).
  4. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

 

§ 4 Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss bis zur Lieferung die Löhne, die Materialkosten, oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzgl. 3% Skonto, ansonsten innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen.
  2. Die Belieferung von Neukunden erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse (-3%) (30% Anzahlung auf Auftragsbestätigung) oder Sepalastschrift (-3%).
  3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 zu berechnen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
  4. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche auf dem selben Vertagsverhältnis beruhen, und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

§ 6 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden ab Lager.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maß- nahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Anlieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Ein uss sind. Dies gilt auch wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
  4. Teillieferungen sind zulässig.
  5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsp ichten des Kunden voraus.
  6. Geraten wir aus Gründen die wir zu vertreten haben in Verzug, so ist unsere Schadensersatzp icht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

§ 7 Annahme und Gefahrübergang

  1. Der Kunde ist verp ichtet, die Lieferung anzunehmen.
  2. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verp ichtet.
  3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch uns erklärt wird.
  4. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
  5. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versi- chern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
  6. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in der zwischen uns und dem Besteller verein- barten Kaufpreises (einschl. MwSt.) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiter verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt davon unberührt; jedoch verp ichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverp ichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  7. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  8. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.
  9. Wir verp ichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% über- steigt.

§ 9 Gewährleistung

  1. Der Besteller ist verp ichtet, offensichtliche Mängel binnen einer Frist von 8 Tagen ab Zugang der Ware uns gegenüber anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen.
  2. Bei Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Beseitigung des Mangels sind wir verp ichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wegearbeit und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  4. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausge- schlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
  5. Wird eine vertragswesentliche P icht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Die selbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 10 Haftung aus Delikt

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Sonstiges

  1. Erfüllungsort ist unserer Geschäftssitz.
  2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Kleve. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Kunde und wir den Hauptsitz in verschiedenen Staaten haben und ein Gerichtsverfahren vor einem Gericht ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland anhängig wird. In diesem Fall sollen die Vorschriften über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ausschließlich zur Anwendung kommen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Kleve, Januar 2016 ZAUBERBLUME GmbH